Impressum

Angaben gemäss § 5 TMG

Christian Hacker – HCU Partner AG

Luegislandweg 6

8605 Gutenswil

Vertreten durch:

Inhaber: Christian Hacker (Eidg. Kaufmann EFZ)

Kontakt:

Telefon: +41 44 586 08 36

E-Mail: info@adspartner.ch

USt-IdNr.:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: CHE-305.708.450

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

Christian Hacker

Bildnachweis:

Fotolia, Pixelio, Shutterstock

Hinweis auf EU-Streitschlichtung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden sie oben im Impressum.

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HCU Partner AG
1 Allgemeine Regelungen
1.1 Anwendungsbereich und Geltung
1.1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von
Verträgen zwischen den Kundinnen und Kunden
(im Folgenden „Kunden“ genannt) und der HCU
Partner AG, für die Erbringung von Informatik Dienstleistungen, Installation und Wartung sowie
von sonstigen Dienstleistungen.
1.1.2
Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher
Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und
der HCU Partner AG. Abweichungen von diesen
AGB und/oder Ergänzungen sowie Änderungen
und Ergänzungen abgeschlossener Verträge
bedürfen der Schriftform.
1.2 Preise und Zahlungsbedingungen
1.2.1
Sämtliche Preise in allen Offerten und Verträgen
zwischen dem Kunden und der HCU Partner AG
verstehen sich in Schweizer Währung, exklusive
MWSt.
1.2.2
Rechnungen der HCU Partner AG für
Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen
Vertragsbeziehungen sind innert 10 oder 30 Tagen
nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug
zu bezahlen.
1.2.3
Periodische Gebühren werden jeweils im Voraus
fakturiert.
1.2.4
Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne
ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus. Die
HCU Partner AG hat Anspruch auf 5% Verzugszins
sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und
Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.
1.2.5
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
bleiben Produkte Eigentum der HCU Partner AG
und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit
übereignet werden.
1.2.6
Der Kunde kann eigene Forderungen nicht mit
Forderungen der HCU Partner AG verrechnen.
Ausgenommen sind Forderungen, welche von der
HCU Partner AG schriftlich anerkannt oder
rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
2 Beschaffung/Erstellung von
Softwareprodukten
2.1 Vertragsabschluss
2.1.1
Soweit in der Offerte nichts Abweichendes
festgelegt wird, ist die HCU Partner AG während 30
Tagen ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese
gebunden.
2.1.2
Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche
Annahme der Offerte oder durch Unterzeichnung
eines separaten Vertrages. Aufträge, welche nicht
gesondert offeriert wurden, werden separat in
Rechnung gestellt.
2.1.3
Sind mit späteren Bestellungs-
/Vertragsänderungen Zusatzkosten für die HCU
Partner AG verbunden, trägt diese Kosten der
Kunde.
2.2 Lieferungen
2.2.1
Von der HCU Partner AG genannte Fristen,
insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich,
wenn sie schriftlich als verbindlich zugesagt
worden sind.
2.2.2
Betriebsstörungen, verzögerte Belieferung oder
insbesondere Nichtbelieferung durch
Vertragspartner der HCU Partner AG und
Ereignisse höherer Gewalt, Streik und anderer
hindernden Umständen berechtigen die HCU
Partner AG unter Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen des Kunden zur
Verlängerung der Lieferfristen und/oder
Aufhebung der Lieferverpflichtung.
2.2.3
Auftragsänderungen führen zur Aufhebung
vereinbarter Termine und Fristen, soweit nichts
anderes vereinbart wird.
2.2.4
Beanstandungen der Dienstleistungen /
Lieferungen sind innert 5 Tagen schriftlich bei der
HCU Partner AG geltend zu machen, andernfalls
gilt diese als genehmigt.
2.3 Untersuchungs- und Rügepflicht
2.3.1
Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Fehler der
HCU Partner AG unverzüglich zu melden.
2.3.2
Die HCU Partner AG ist berechtigt, von ihr
geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu
lassen. Ebenso ist sie zu Teillieferungen und
Teilleistungen berechtigt.
3 Hosting-Dienstleistungen
3.1 Abonnementsbeginn und Kündigung
3.1.1
Das Abonnement beginnt mit dem vom Kunden
gewünschten Startdatum.
3.1.2
Die Abonnementserklärung (Auftrag) muss
mindestens 10 Arbeitstage vor
Abonnementsbeginn bei der HCU Partner AG
eintreffen. Für nicht eingehaltene Initialisierungen
kann die HCU Partner AG nicht haftbar gemacht
werden.
3.1.3
Die Mindestvertragsdauer ist ein Jahr. Danach
kann jeweils auf Ende des Folgemonats gekündigt
werden. Davon ausgenommen sind die
kostenlosen Testphasen.
3.1.4
Sofern der Vertrag durch keine Partei gekündigt
wird, verlängert sich die Laufzeit automatisch.
3.2 Rechnungsstellungen
3.2.1
Sämtliche Dienstleistungen werden jährlich im
Voraus verrechnet.
3.2.2
Wird der Betrag nicht fristgerecht überwiesen,
können die Dienstleistungen gesperrt werden, bis
die Zahlung eintrifft. Die Wiederaufschaltgebühr
für gesperrte Dienste beträgt Fr. 50.-.
3.3 Verantwortlichkeiten/Gefahr
3.3.1
Die HCU Partner AG übernimmt keine
Verantwortung für allenfalls schädigende Folgen
einer Dienstleistungsunterbrechung. Insbesondere
ersetzt die HCU Partner AG diesbezüglich weder
entgangenen Gewinn noch indirekten Schaden.
3.3.2
Der Kunde haftet für den Inhalt der Nachrichten,
WWW-Server, News-Server usw., die er durch die
HCU Partner übermittelt oder verarbeiten lässt.
3.3.3
Die HCU Partner AG übernimmt keine Haftung für
durch Schadroutinen (Viren, Würmern etc.)
verursachte Schäden.
4 Gewährleistung und Haftung
4.1 Gewährleistungen
4.1.1
Dem Kunden ist bekannt, dass Software unter
Berücksichtigung der vielfältigen
Anwendungsmöglichkeiten und im Hinblick auf ihre
Komplexität unter Umständen nicht fehlerfrei
ausgeliefert oder installiert werden kann. Nach
dem derzeitigen Stand der Technik kann eine
völlige Fehlerfreiheit von Software generell nicht
garantiert werden.
4.1.2
Die Funktionsfähigkeit der von der HCU Partner AG
ist erstellten Softwareprodukte ist zudem von
verschiedenen Faktoren abhängig, welche die HCU
Partner AG nicht beeinflussen kann (Hard- und
Software des Kunden,
Bedienung, Datenübertragung, Stromausfall,
Updates, Fehlerbehebungen, Eingriffe des Kunden
oder Dritten etc.).
4.1.3
Die HCU Partner AG kann im Übrigen keine
Garantie dafür übernehmen, dass
Softwareprodukte dauernd, ununterbrochen und
fehlerfrei in allen vom Kunden gewünschten
Kombinationen eingesetzt werden kann, noch dass
die Korrektur eines Programmfehlers das Auftreten
anderer Programmfehler ausschliesst.
4.1.4
Für Softwareprodukte von Dritten wird jegliche
Gewährleistung durch die HCU Partner AG
wegbedungen, auch wenn solche
Softwareprodukte in die Programme der HCU
Partner AG integriert sind.
4.2 Haftung
4.2.1
Die HCU Partner AG haftet gegenüber dem Kunden
für entstandenen Schaden nur insoweit, als der
HCU Partner AG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt. Die Haftung für direkte Schäden ist
begrenzt auf einen Drittel des vereinbarten
(periodischen) Preises für die den Schaden
verursachende Leistung, welche dem Kunden im
Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten
Leistungserfüllung entstehen.
4.2.2
Eine Haftung der HCU Partner AG für indirekte
Schäden und Folgeschäden, wie entgangener
Gewinn, Mehraufwendungen, Personalkosten,
nicht realisierte Einsparungen, Ansprüche Dritter,
Datenverlust oder weiteres wird ausgeschlossen.
4.2.3
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der
Kunde seiner oben genannten Untersuchungs- und
Rügepflicht nicht nachkommt.
4.2.4
Werden vom Kunden oder Dritten Veränderungen
an gelieferten Softwareprodukten vorgenommen,
so erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel nicht
auf die Veränderungen zurückzuführen ist.
5 Schlussbestimmungen
5.1 Geheimhaltungen
5.1.1
Die Vertragspartner behandeln alle Tatsachen
vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein
zugänglich sind.
5.1.2
Im Zweifel sind Tatsachen vertraulich zu behandeln
und es besteht eine gegenseitige
Konsultationspflicht.
5.1.3
Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch schon
vor Vertragsabschluss und auch nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses.
5.2 Abtretung, Übertragung und Verpfändung
5.2.1
Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis
sowie der Vertrag als Ganzes dürfen ohne
vorherige schriftliche Zustimmung des
Vertragspartners an Dritte weder ganz noch
teilweise abgetreten, übertragen noch verpfändet
werden.
5.3 Anwendbare Rechte
5.3.1
Dieses Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich
schweizerischem Recht.
5.3.2
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind
die Bestimmungen der Art. 394 bis 406 OR
anzuwenden. Gerichtsstand ist Zürich.
Haben Sie Fragen?
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung.
HCU Partner AG
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CH-8605 Gutenswil
+41 44 586 08 36
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